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Heilpraktikerausbildung im Fernstudium Der Beruf des Heilpraktikers hat einen festen Platz in unserem Gesundheitssystem. Das Bild dieses Berufes unterliegt jedoch einem stetigen Wandel. Zu Recht wird vom Heilpraktiker heute erwartet, dass er seine verantwortliche Stellung mit fachlicher Kompetenz untermauert. Zum einen im Bereich der sich ständig erweiternden medizinisch-wissenschaftlichen Grundlagen, zum anderen im weiten Feld der naturheilkundlichen, alternativmedizinischen Heilmethoden. Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist in Deutschland durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Nebem dem Arzt und dem Psychotherapeuten ist es nur dem Heilpraktiker gestattet, die Heilkunde selbständig auszuüben. Hierzu muss sich der Heilpraktikeranwärter erfolgreich einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten beim Gesundheitsamt unterziehen, bevor ihm die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt wird. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den wachsenden Ansprüchen im Rahmen einer neuorientierten Ausbildung gerecht zu werden. Die von uns angebotene Heilpraktikerausbildung ermöglicht es Ihnen, sich auf die behördliche, amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt erfolgreich vorzubereiten und sich das entsprechende medizinisch-naturheilkundliche Wissen anzueignen. Der komplette Lehrgang wurde von erfahrenen Heilpraktikern und Fachdozenten entwickelt und wird ständig aktualisiert. Damit wurde ein Ausbildungsgang konzipiert, der es Ihnen ermöglicht in Ihrem individuellen Lerntempo und Ihrem eigenen Lernrhythmus Ihr Studium durchzuführen. Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Heilpraktiker Aus- und Fortbildung bürgt für ein solide ausgearbeitetes Konzept. Die abschleßende
Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung (amtsärztliche Überprüfung) findet bei
dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt statt. |
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Lehrbriefe Die Studienunterlagen sind sowohl didaktisch als auch pädagogisch sorgfältig aufbereitet, so dass Sie Ihr Studium bequem von zu Hause aus absolvieren können. Die Lehrbriefe bauen systematisch aufeinander auf, umfassen über 2000 Seiten und bereiten Sie qualifiziert auf die amtsärztliche Heilpraktikerüberprüfung vor. In jedem Lehrbrief befinden sich Überprüfungsfragen zur Selbstkontrolle, um das vorher vermittelte Wissen effektiv zu festigen, sowie genaue Arbeitsanleitungen zu den Studienunterlagen. Sie erhalten Ihre Studienunterlagen in 24
Sendungen. Wenn Sie eine schnellere oder langsamere Versendung der Lehrbriefe wünschen, so können Sie diese gerne mit uns vereinbaren. |
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Wochenendseminare In 5 Wochenenseminaren machen wir Sie mit den
praktischen Seiten des Heilpraktikerberufes vertraut die Sie zum
Zeitpunkt der Prüfung beherrschen sollten. Abhängig von Ihrer Vorbildung
können Sie den Fernlehrgang mit oder ohne die praktischen
Ausbildungsinhalte buchen. Folgende Themen werden an den Wochenenden
behandelt: Die Seminarzeiten: |
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Individuelle Betreuung Über die gesamte Ausbildungszeit steht Ihnen ein persönlicher Betreuer (Heilpraktiker/in) aus dem Dozententeam zur Seite (Kontakt per e-Mail oder Telefon). Sie erhalten zusätzlich 3 Einzelstunden (Telefon
oder persönlich vor Ort) bei einem Dozenten. |
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Aufbau des Fernstudiums Der Fernlehrgang wird in zwei Versionen
angeboten: Erfahrungsgemäß verfügen die Interessenten einer Heilpraktikerausbildung über sehr unterschiedliche medizinische vorkenntnisse und Voraussetzungen. Das Spektrum reicht von ausgebildeteten Fachkräften aus medizinischen, pädagogischen oder sozialen Berufen, bis hin zu medizinischen Laien. Auch die zeitlichen Möglichkeiten, in welchem Umfang Sie regelmäßig lernen können, sind individuell sehr unterschiedlich. Daher bieten wir den Fernstudiengang in 3 zeitlichen Variationen an.
• 12 Monate Studiendauer Falls Sie über keine spezifische Vorbildung
verfügen, empfehlen wir Ihnen das 24-monatige Regelstudium. Wenn Sie
bereits über Vorerfahrung verfügen (z.B. Angehörige medizinischer
Berufe) und Zeit haben intensiv zu lernen, so können Sie die
Lehrgangsdauer auf 12 Monate verkürzen. Wenn Sie während Ihres Studiums die Studiendauer verändern möchten, weil Sie schneller vorankommen als Sie dachten, oder weil Sie mehr Zeit benötigen, so ist dieses jederzeit einmalig möglich. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihre Ausbildung, auf Ihre individuellen Bedürfnisse hin, optimal gestalten können und welches die für Sie geeignete Form ist. |
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Enthaltene Leistungen Folgende Leistungen sind in der Studiengebühr enthalten:
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Kosten
Preis pro Wochenendseminar bei Einzelbuchung 258,- € Für die Nutzung von Telekommunikationsmitteln entstehen keine über das übliche Maß hinaus gehenden Kosten. Bitte beachten Sie: Die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung zu den Seminaren sind von Ihnen selbst zu tragen und nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Bei der Vermittlung von Unterkünften sind wir Ihnen gern behilflich. Weiterhin entstehen Ihnen Kosten für Literatur,
Untersuchungsinstrumente sowie für die Prüfungsgebühr, die vom
gesundheitsamt erhoben wird. |
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Wer kann teilnehmen Teilnehmen können alle naturheilkundlich
Interessierten. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wir
empfehlen jedoch ein mindestalter von 21 Jahren zu Ausbildungsbeginn. |
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Die amtsärztliche Überprüfung Die Zulassung zur Überprüfung erfolgt nach der Ersten
Duchführungs-verordnung zum Heilpraktikergesetz. Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist:
Um die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde,
nach dem Heilpraktikergesetz, zu erlangen.muss sich der
Heilpraktikeranwärter einer Überprüfung durch den Amtsarzt beim
Gesundheitsamt unterziehen. Prüfende Behörde sind die staatlichen
Gesundheitsämter, zumeist zentral für ein Bundesland oder für einen
Regierungsbezirk. Welches Gesundheitsamt die Überprüfung vornimmt, ist
abhängig vom Wohnsitz des Antragstellers oder - evtl. abweichend - vom
Ort der beabsichtigten Niederlassung.
Die Anmeldung zur Überprüfung erfolgt entweder beim Gesundheitsamt
oder bei der unteren Verwaltungsbehörde am Wohnsitz des Antragstellers.
(Das ist entweder das Landratsamt oder – bei großen Kreisstädten – die
Stadtverwaltung). Bitte erkundigen Sie sich dort, welche Antragsunterlagen
Sie einreichen müssen.
Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus dem Amtsarzt und einem
oder mehreren Heilpraktiker/innen, die den Status von Beisitzern innehaben. Bei
Nicht-Bestehen kann die Überprüfung wiederholt werden.
Wer die mündliche Überprüfung nicht bestanden hat, muss bei Wiederholung erneut
an der schriftlichen Überprüfung teilnehmen. Die Prüfung kann beliebig oft
wiederholt werden. |
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Ausbildungsinhalte Im Dezember 2017 hat das Bundesministerium
für Gesundheit neue Leitlinien zur
Den genauen Inhalt der Leitlinien zur Heilpraktikerüberprüfung finden Sie |
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